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Architekturfotografie
#61
Und hier die Fotos dazu.
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#62
Kurzbericht der 20. Videokonferenz der AG Architekturfotografie

Thema: Vorbereitung auf die Hannover-Exkursion

Im ersten Teil des Abends wurde kurz auf die Architektur in der Moderne eingegangen. Ein wichtiges Kriterium für einen geeigneten Umgang mit modernen Gebäuden besteht in einer atmosphärischen Verdichtung. Wer noch nähere Informationen zu dieser Aussage haben möchte, siehe bitte im 19. Kurzbericht der AG nach. Hier wurde das Thema genauer entwickelt.

Der zweite Teil des Abends beschäftigte sich mit der genauen Planung der Exkursion. Es wurde über An- und Abfahrt, Auswahl der zu fotografierenden Gebäude, Parkmöglichkeiten, Teilnehmerkreis und Verpflegung gesprochen.
Zunächst stellte Helmut Aue mit abfotografierten Bildern aus dem Internet einen möglichen Exkursionsablauf vor. Neben der Nord/LB und dem Bahnhof standen hier verschiedene Gebäude aus der Altstadt im Mittelpunkt. Durch seine genaue Ortskenntnis wurden die Park- und Bewegungungsmöglichkeiten in Hannover genauer besprochen.
Im Anschluss daran stellte Christian einen etwas anderen Ablauf der Exkursion vor, der aber in vielen Teilen an Helmut´s Vorschlag anschlussfähig ist. Der Schwerpunkt der vierten Exkursion der AG Architekturfotografie soll diesmal "Moderne Architektur" sein.
Zu fotografierende Bauwerke in Hannover:
- Internationales Neurologie-Institut
- Anzeiger-Hochhaus und Gehry-Tower
- Nord/LB
- Aegidienkirche

Im dritten Teil des Abends wurde in einer Bildbesprechung auf sehr unterschiedliche Architekturbilder aus Berlin, Frankfurt/Main, Göttingen, Hamburg, Las Vegas und Wien näher eingegangen. Gemeinsam war allen Bildern das Thema "Stadtfotografie". Es zeigten sich interessante Versuche, besondere Perspektiven in moderne Städten zu finden und auf ungewöhnliche Architekturmerkmale hinzuweisen. Einige Bilder wurden sehr intensiv diskutiert und mit verschiedenen Veränderungsvorschlägen versehen.

Im vierten Teil des Abends wurde noch kurz auf die 21. Videokonferenz am 10.12.2021 eingegangen. Das Thema wird diesmal "Auswertung der Exkursion nach Hannover" sein. Die Bildbesprechung befasst sich mit dem ersten Teil der Bilder von der gemeinsamen Exkursion nach Hannover.
Wie immer wird zur nächsten Videokonferenz rechtzeitig eingeladen.

Viele Grüße
Christian
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#63
Hier die gezeigten Fotos.
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#64
21. Kurzbericht der AG Architekturfotografie vom 10.12.2021

Thema: Exkursion Hannover

Im ersten Teil des Abends wurde zunächst kurz auf einige Voraussetzungen moderner Architekturfotografie eingegangen. Neben der kompositorischen Verdichtung wurde speziell auf die Perspektivkorrektur in der Architekturfotografie Bezug genommen. Wie wichtig ist die Korrektur der Perspektiven oder die bewusste Einbeziehung stürzender Linien bei extremen Bauwerken (Höhe und Form)? Diese Frage beschäftigt die Architekturfotografie bereits seit einiger Zeit und lässt sich schwieriger beantworten, als wir es uns vorstellen. Anschließend wurde anhand einiger Beobachtungen ein kurzer Rückblick auf die Exkursion vorgenommen. Dabei wurde auf ganz unterschiedliche Aspekte Bezug genommen (Rahmenbedingungen, fotografische Weiterentwicklung im Prozess des gemeinsamen fotografieren).
Im zweiten Teil des Abends wurden die ersten Bilder des Exkursionstages gezeigt und intensiv besprochen. Die Exkursionsbildbesprechung findet an zwei Abende (10.12.2021 und 14.01.2022) statt, um ausreichen Zeit zur Diskussion zu lassen. Angesprochen wurden die fotografischen Bedingungen von einem ungewöhnlichem Gebäude, wie z.B. das INI. Wie lässt sich dieses Gebäude in seiner Gesamtansicht und in verschiedenen Detailansichten ansprechend fotografieren? Das INI ist ein Gebäude mit sehr vielen runden Elementen, die quasi in Schichten übereinander gelegt wurden, um letztlich ein Gehirn zu zeigen. Im Anschluss daran wurden Bilder vom Gehry-Tower gezeigt und näher besprochen. Auch dieses Gebäude hat seine Herausforderungen. In der Goethestraße steht ein in seiner Achse verdrehtes Gebäude, das zudem auch noch vollständig in dessen Umgebung eingepasst worden ist. Die um das Gebäude verlaufenden und sich kreuzenden Oberleitungen erschweren noch zusätzlich einen freien Blick auf das Gebäude. Einige Fotografinnen und Fotografen haben die Oberleitungen als Element ihrer Bildkomposition genutzt und mit Oberleitungen und Wolken interessante Bilder aufgenommen und später herausgearbeitet.
Die verschiedenen Rückmeldungen der Teilnehmenden zeigten, dass mit der nächsten Exkursion nicht zu lange gewartet werden sollte. Neben einer guten Bildausbeute hat es allen Fotografinnen und Fotografen einfach sehr viel Spaß gemacht, mal wieder mit lebendigen Personen und nicht mit virtuellen Artefakten umzugehen.
Im dritten Teil des Abends wurde noch auf den zweiten Teil der Exkursionsbildbesprechung am 14.01.2022 hingewiesen. An diesem Abend wird am Beispiel der Nord/LB auf Perspektiven und Linienführung innerhalb der Architekturfotografie näher eingeangen werden.

Viele Grüße
Christian
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#65
Hier die Fotos des 1. Teils: INI und Gehry-Tower
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#66
Kurzbericht der 22. Videokonferenz der AG Architekturfotografie

Thema: Hannover - Exkursion - Auswertung - 2. Teil

Diesmal wurde ausschließlich auf die Nord/LB eingegangen. Das Gebäude wurde als Stahlbetonskelett mit Glasfassaden rundherum ausgeführt. Zu dem sind die einzelnen Gebäudeteile wie versetzt aufeinander gestapelte Schuhkartons ausgeführt. Das Bauwerk sieht sehr interessant aus, ist zugleich fotografisch anspruchsvoll und verlangte den einzelnen Mitgliedern der Exkursionsgruppe ein hohes Maß an fotografischer Kompetenz ab.

Die Suche nach der Vertikalen und Horizontalen als fester Bestandteil der Architekturfotografie war bei diesem Gebäude nicht einfach. Zu viele in sich versetzte Gebäudeteile manchte es schwierig zu entscheiden, wo ist hier die geeignete Aufnahmeposition. Hat die eine oder der andere gerade einen guten Standort gefunden, ergaben sich durch die Bauweise immer wieder neue kompositorische Schwierigkeiten. Das hat auch damit zu tun, dass der Platz um das Gebäude eng bemessen ist und die eine Hälfte des Gebäudeumfeldes abgesperrt war. Also was war zu tun? Sich auf die Suche nach einem geeigneten Aufnahmestandort zu begeben und sich zudem auf Teile des Gebäudes zu konzentrieren. Detailansichten, spektaktuläre Über-Kopf-Aufnahmen oder die bewußte Einbeziehung von "stürzenden Linien" prägten den ersten Teil der Bildbesprechung von der Nord/LB.

Technische Schwierigkeiten mit senfcall haben Beginn unserer geplanten Videokonferenz immer weiter nach hinten verschoben. Da Karin aber noch über einen kostenfreien Zoom-Zugang verfügte, konnte nach einiger Zeit die Videokonferenz trotzdem beginnen. Die angesprochenen Probleme machten es erforderlich, dass die Hannover-Auswertung an diesem Abend noch nicht abgeschlossen werden konnte, sondern auch noch den Inhalt der nächsten Konferenz bestimmen wird. Aber der Vorteil dabei ist es auch, dass wir dadurch doch alle Bilder genauer ansehen und diskutieren können.

Die bisher gezeigten Bilder haben wiederum gezeigt, dass verschiedene Fotografinnen und Fotografen ein Gebäude gemeinsam fotografieren können und doch überwiegend zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommen. In der Auswertung wurden Perspektiven und Bildinhalte vermittelt, die wohl für alle Teilnehmenden zu einer Bereicherung ihrer eigenen fotografischen Arbeit geführt haben. Schon dieses Ergebnis motiviert, auf unsere nachsten Treffen am 28.01.2022 gespannt zu sein und die anderen noch nicht gezeigten Bilder zu sehen und gemeinsam zu besprechen.

Viele Grüße
Christian
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#67
Hier gibt's die Bilder dazu.
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#68
Kurzbericht der 23. Videokonferenz der AG Architekturfotografie

Thema: Linienführung in der Architekturfotografie

Im ersten Teil des Abends wurden einige Grundlagen der Linienführung in der Architekturfotografie vorgestellt:
- Vertikale und Horizontale sind die beiden wichtigsten Linien der Architekturfotografie. Ausgangspunkt der Bildgestaltung ist die randparallele Linie. Dabei ist es nicht von Bedeutung ob wir diese Linie sehen oder nicht.
- Die besten Ergebnisse erzielen wir bei einem Sehwinkel von etwa 60° mit Blick auf ein Gebäude. Diese Sichtweise ist am geeignetsten mit einem Weitwinkel von 35 mm (Bildwinkel 63°) umsetzbar. Einschränkend ist darauf hinzuweisen, dass damit eine idealtypische Beschreibung vorgenommen wird. Wir benötigen in der Architekturfotografie auch andere Bildwinkel, wie z.B. 24 mm (Bildwinkel 83°) oder auch noch rechtwinkligere Objektive bis zu 10 mm (Bildwinkel 130°). Wir müssen bei sehr rechtwinkligen Objektiven perspektifischen Probleme in Kauf nehmen und ggf. in der Bildbearbeitung  auszugleichen. Ein möglicher Königsweg ist, wenn der Betrachtungsabstand zu einem Gebäude (Hausabstand 1,5 X Breite, wenn breiter als hoch); (Hausabstand 1,5 X Höhe, wenn höher als breit) nicht unterschritten wird. Dieser Königsweg wird leider nur in Ausnahmefällen zu realisieren sein. Zu den Ausnahmen gehören z.B. Schlösser, Burgen, Kathedralen oder große Herrenhäuser.
- Anspruchsvolle Architekturaufnahmen sollten weder aus einer zu großen, noch aus einer zu nahen Entfernung zum Gebäude aufgenommen werden. Beide Handlungsformen wirken unnatürlich und lassen sich vorwiegend für eine sachbeschreibende Fotografie verwenden. Im Gegensatz zu diesem Standpunkt hat eine nahe Aufnahmedistanz dann ihre Berechtigung, wenn ein bestimmtes Detail, eine Spiegelung oder eine Sichtachse herausgearbeitet werden soll.

Der zweite Teil des Abends beschäftigt sich ihm Rahmen der Bildbesprechung mit weiteren Bildern der Nord/LB in Hannover. An diesem Abend wurden besonders Aufnahmen aus der Gesamtperspektive auf der Rückseite des Gebäudes, Detailaufnahmen und besondere Perspektiven aus größerer Distanz vorgestellt und besprochen. Ausgehend von einzelnen Bildern wurde eine Antwort auf die Frage nach einem guten Architekturfoto gestellt und beantwortet. Eine künstlerische Architekturaufnahme lebt nicht in erster Linie von einem korrekt ausgerichteten Gebäude. Auch ein nicht vollständig gerade gestelltes Bauwerk kann ein gutes Architekturbild ausmachen, wenn es über eine gute Bildidee verfügt. Es sollte die persönliche Auseinandersetzung der Fotografin oder des Fotografen mit einem Bauwerk in Gesamtperspektive und in Detailaspekten zeigen. Weiterhin wurde auch auf die Ausarbeitung von Architekturbildern in Farbe oder Schwarz-Weiß eingegangen. Auch wenn jede Fotografin bzw. jeder Fotograf so seine eigenen Vorlieben verfolgt, hat die Bildbesprechung auch den Mut zu alternativen Ausarbeitungen eröffnet.

Im dritten Teil des Abends wurde noch kurz auf die 24. Videokonferenz am 11.02.2022 hingewiesen. Thema ist diesmal die Panoramafreiheit in der Architekturfotografie. Die Bildbesprechung beschäftigt sich mit Architekturaufnahmen die thematich unbeabsichtigt entstanden sind. Beispielsweise während einer Fotoexkursion zu einem anderen Thema oder zu einem anderen Ziel. Nicht selten kommen wir an Bauwerken vorbei oder sehen bestimmte Details, die uns vielversprechende Bildideen vermitteln. Eine konkrete Einladung zur nächsten Videokonferenz wird rechtzeitig verschickt.

Viele Grüße
Christian
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#69
Und hier die Bilder des Abends.
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#70
Kurzbericht der 24. Videokonferenz der AG Architekturfotografie am 11.02.2022

Thema: Fotorecht in der Architekturfotografie

Im ersten Teil des Abends wurden Rechtsfragen unter dem Schwerpunkt der Architektur vorgestellt. Grundlage dafür war das Buch - Rau, Wolfgang (2021): Fotorecht. Ihr Ratgeber für den fotografischen Alltag. Bonn: Rheinberg Verlag und insbesondere das Kapitel 2: Natur, Architektur, Sachen und Tiere. Vom Hausrecht bis zur Panoramafreiheit, S. 89-172.
  • "Frei fotografierbar sind somit in der Regel alle Sachen, auch alle architektonischen Werke wie Häuser, Burgen, Kirchen, Brücken u. Ä. Dies gilt auch für Gegenstände, die sich auf fremdem Grund und Boden befinden, solange man beim Fotografieren den fremden Grund und Boden nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers oder des berechtigten Besitzers (das ist derjenige, der ohne Eigentümer zu sein, im Besitz einer Sache ist, wie zum Beispiel ein Mieter) betritt" (S. 94).
  • Das beinhaltet auch, dass es das Hausrecht und die Privatssphäre möglicherweise unzulässig beeinträchtigt, wenn ein bestehender Sichtschutz umgangen wird (zum Beispiel durch Aufnahmen aus einem Fenster des gegenüberliegenden Hauses, Hochstative, Leitern oder bewegliche Podeste) (vgl. S. 95).
  • Es wird in Konfliktfällen empfohlen mit den Personen, die auf bestimmte Eigentums- und Besitzrechte bestehen, in einem freundlichen Gespräch vom Gegenteil zu überzeugen. In einigen Fällen hilft auch der Hinweis, dass die Bilder nicht kommerziell verwendet werden und wir nur die 'besondere Schönheit eines Gebäudes' festhalten wollten. In den meisten Fällen sind es Drohgebärden, die sich rechtlich häufig nicht halten lassen (vgl. S. 99).
  • "(...), der das Hausrecht hat, auch allein darüber entscheidet, ob und in welchem Umfang und zu welchem Zweck auf seinem Gelände fotografiert werden darf. Die Rechtsprechung geht sogar noch einen Schritt weiter und qualifiziert Aufnahmen unter Verstoß gegen das Hausrecht als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" (S. 100-101). Die Anfertigung von Bildern zum privaten Gebrauch ist gestattet, aber sie dürfen nicht veröffentlicht werden. Eine schriftliche Genehmigung ist besonders für diejenigen Bilder erforderlich, die später zu einem Fotowettbewerb eingereicht werden sollen.
  • Bestimmte Auflagen können durchaus auch das Fotografieren einschränken. So zum Beispiel, wenn die Benutzung eines Stativs oder Blitzgeräts verboten ist und eine kostenpflichtige Fotografiegenehmigung verlangt wird.
  • "Es ist deshalb in jedem Fall empfehlenswert, sich beim Betreten eines fremden Grundstücks über die dort geltenden Regelungen zu informieren, insbesondere dann, wenn Sie beabsichtiegen, Aufnahmen nicht nur zur privaten Verwendung zu machen" (S. 108).
  • "Gegenüber Außenaufnahmen gilt bei Innenaufnahmen, auch bei Aufnahmen für den privaten Gebrauch, ein striktes Fotografierverbot, solange keine ausdrückliche Fotografiererlaubnis erteilt wurde" (S. 111).
  • "Bei der Veröffentlichung oder Verwertung von Fotos gilt zunächst der Grundsatz, dass das, was frei in der Natur und anderswo ohne einen Genehmigungsvorbehalt und ohne eine Verletzung der Rechte anderer sanktionslos fotografiert werden kann, anschließend auch verwertet werden darf - und dies auch geweblich" (S. 124).
  • "Mit der sogenannten Panoramafreiheit schützt der Gesetzgeber die Freiheit des Straßenbildes und ermöglicht es, das Straßenbild so abzubilden, wie es ist, ohne Retuschen vornehmen zu müssen, indem zum Beispiel urheberrechtlich geschützte Gegenstände unkenntlich gemacht werden. Dies gilt - auch wenn es sich aus dem Gesetzestext nicht unmittelbar ergibt - jedoch nur für Aufnahmen, die an öffentlichen Plätzen ohne den Einsatz von Hilfsmitteln gemacht werden" (S. 134, Hervorhebung im Original).
  • "Ein Werk unterliegt dann der Panoramafreiheit, wenn es sich ausnahmslos an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen befindet und auch von dort aus fotografiert werden kann. Unter öffentlichen Plätzen versteht die herrschende Meinung solche Lokalitäten, die nicht nur frei zugänglich sind, sondern auch dem Gemeingebrauch gewidmet wurden" (S. 135, Hervorhebung im Original).
  • Das Fotografieren von Kunstwerken ist nicht selten eingeschränkt. Ein wichtiges Kennzeichen ist der 'bleibende Charakter eines Kunstwerks' und deren Zugang von einem öffentlich zugänglichen Raum aus.
  • "Die Aufnahme muss ohne Hilfsmittel gefertigt werden. Liest man den Gesetzestext, sucht man vergebens den Hinweis auf Hilfsmittel. Die Vorschrift des § 59 UrhG wird jedoch von jeher völlig einhellig ausgelegt, dass an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen alles das liegt, was von einem jedermann frei zugänglichen Standort aus wahrgenommen werden kann" (S. 142).
  • "Als Hilfsmittel kann man alle technischen Einrichtungen (zum Beispiel Leitern) und Standpunktveränderungen (etwa Aufnahmen vom Balkon) betrachten, mit denen sich der Fotograf einen Blickwinkel oder eine Sichtweise verschafft, die der Passant auf der Straße nicht hat" (S. 144).
Im zweiten Teil des Abends wurden "Bilder, die nicht geplant waren!" vorgestellt und intensiv diskutiert. Es waren Bilder aus Hannover, Düsseldorf, dem Harz und aus Süddeutschland. Folgende Themen waren vertreten: Geschäftshäuser, Kirchen, Fachwerkhäuser, Parkhäuser, Sichtachsen von Gebäuden und ein Sendeturm. Auch wenn einige Gebäude von mehreren Fotografinnen und Fotografen für ihre Bilder genutzt wurden, hatten sie doch alle einen eigenständigen Charakter. Es ließ sich sehr genau feststellen, dass die Bilder aufgrund einer eigenen Beschäftigung mit dem Gebäude, geeigneten Perspektiven und einer originellen Bildidee entstanden sind. An diesem Abend wurden viele unterschiedliche Bilder besprochen, die einen guten Grundstock für eine eigene Ausstellung bieten würden.

Der dritte Teil des Abens beschäftigte sich noch kurz mit einem Ausblick auf die nächste Videokonferenz am 11.03.2022 (wieder um 19.00 Uhr im Clubraum Thiehaus). Als Thema werden "Architekturdetails aus verschiedenen Epochen" besprochen. Die Bilderbesprechungen wendet sich diemal den Treppen als besonderes Architekturelement zu.

Viele Grüße
Christian
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